Lohn und Strafe

Lohn und Strafe
Lohn und Strafe,
 
allgemein angewandtes Erziehungsmittel, das verschiedene Formen haben kann, z. B. eine materielle Gabe oder der Entzug von bisher zugestandenen Freiheiten, Vergünstigung oder Benachteiligung, Zu- oder Abwendung von Aufmerksamkeit, auch von Lob und Tadel. In den Verhaltenswissenschaften spricht man bei solchen Reaktionen auch von Verstärkung, und zwar in positivem (Belohnung) oder negativem Sinn (Bestrafung). Eine konkrete Form der Bestrafung liegt vor, wenn z. B. ein Schüler wegen permanenten Störens vom Unterricht ausgeschlossen wird. Ein weiterer Typ von Bestrafung besteht in der Unterbrechung beziehungsweise im Entzug einer (positiven) Verstärkung, etwa beim Verbot, ins Kino zu gehen oder ein bestimmtes Fernsehprogramm anzusehen. Bei dieser Bestrafungsart werden dem Individuum lediglich positive Reize (Ereignisse) entzogen. Die eigentliche Strafe aber, insbesondere die in physischer Hinsicht (Züchtigung durch Schläge), galt in der Vergangenheit (in anderen Kulturkreisen gilt sie noch heute) als unentbehrliches Erziehungsmittel und wurde bei uns erst in neuerer Zeit infrage gestellt. Speziell wird diese Art der Bestrafung auf mögliche Grenzen ihrer unterstellten positiven Wirkung (Besserung) und hinsichtlich ihrer Gefahren untersucht. Verhaltensänderung durch Strafe erscheint nämlich unter ethischen Gesichtspunkten und auch wegen der möglichen Folge unerwünschter Nebenwirkungen problematisch (z. B. Hass oder Ablehnung, etwa in Bezug auf ein bestimmtes Unterrichtsfach oder auf die ganze Schule) und dürfte dem heutigen Verständnis von schulischer Erziehung weitgehend zuwiderlaufen.
 
Lohn und Strafe werden von Erziehenden noch immer unreflektiert oder spontan oder häufig auch aus reiner Bequemlichkeit angewandt. Die Erziehenden sollten aber zunächst prüfen, ob die Reaktionen eines Kindes oder Jugendlichen nicht v. a. auf sein eigenes, das der Erziehenden oder das Fehlverhalten anderer Menschen zurückzuführen sind und ob nicht die Bestrafung in einem speziellen Fall ein unangemessenes Verhalten darstellt. Erscheint der Einsatz von Strafen gerechtfertigt (z. B. bei bewusster Zerstörung von schulischem Eigentum), weisen zahlreiche Pädagogen aufgrund empirischer Untersuchungen hinsichtlich der »Effektivität« einer solchen Erziehungsmaßnahme auf folgende Bedingungen hin: 1. Die Bestrafung sollte unmittelbar auf das zu bestrafende Verhalten und unmissverständlich erfolgen; 2. Ausweich- und Fluchtmöglichkeiten sollten ausgeschlossen sein; 3. der Bestrafte sollte in Zukunft alternative Verhaltensweisen verfügbar haben; 4. er sollte die Gründe für seine Bestrafung kennen.
 
Grundsätzlich wirken dagegen Belohnung und Anerkennung leistungsfördernd; das Kind oder der Jugendliche wird aktiviert und ermutigt, wobei diese Verstärkung einer Tendenz nicht nur für die Lern- und Leistungsmotivation, sondern für jedes Verhalten gilt (besonders im sozialen Bereich).

Universal-Lexikon. 2012.

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